Gebührensatzung

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 Gebührenordnung gültig seit 21. März 2028

Die Gebührenordnung gilt für alle Mitglieder und jeweils als Jahresgebühr.

Jugendliche 14 – 18 Jahre                                          25 Euro (*) oder freiwillig ______ Euro

Erwachsene ab 18 Jahre                                           50 Euro (*) oder freiwillig ______ Euro

Fördermitglieder                                                       100,00 Euro (*) oder freiwillig ______ Euro

Aufnahmegebühr                                                      10,00 Euro

Die Beiträge sind jeweils zum Jahresbeginn fällig und werden vom Verein eingezogen. Der Jahresbeitrag ist auch bei unterjährigem Eintritt in voller Höhe fällig.

Sobald der Verein als gemeinnützig eingetragen ist, wird eine Zuwendungsbescheinigung (Spendenquittung) zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt.

(*) Mitglieder erhalten auf die Einlassgebühr bei der jährlichen Veranstaltung „Kavalier der Lüfte“ einen Rabatt von 10,00 Euro

Zahlungsweise
a) Mit der Abgabe des Aufnahmeantrages erkennt das neue Mitglied diese Beitragsordnung an.
b) Der Mitgliedbeitrag wird von einem angegeben Bankkonto eingezogen. Es ist eine Vollmacht zu erteilen.

Der Vorstand behält sich vor, in begründbaren Einzelfällen, wie z.B. intensiver Vereinsarbeit oder entsprechenden Verdiensten des Mitglieds, den Beitrag freizustellen.