§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft der Satzung des „Kavalier der Lüfte“
a) Mitglied oder Fördermitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden, die das 14. Lebensjahr vollendet hat. Mitglied des Vereins kann keine juristische Person oder öffentlich-rechtliche Körperschaft werden, sie dürfen jedoch Fördermitglieder werden.
Werden auch sie Mitglied und unterstützen die Tradition dieser Institution und Fördern den Nachwuchs, der gerne in die Fliegerwelt eintauchen möchte.
Mitglieder erhalten bei den Veranstaltungen, für die ein Eintrittspreis erhoben wird, günstigere Preise oder sogar einen kostenfreien Zutritt.

