Barrierefreiheit

Liebe Interessierte,

wir werden unsere Webseite nach und nach barrierefrei gestalten. Da wir aber ehrenamtlich tätig sind, kann nicht alles auf einmal umgesetzt werden. Die Umsetzung erfolgt auf freiwilliger Basis, denn für Firmen und Vereine gibt es Ausnahmen, die auch für uns zutreffen.

Was ist die „Digitale Barrierefreiheit“ für Webseiten von Firmen und Vereinen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) trat am 27. Juni 2025 in Kraft und ist seit dem 28. Juni anzuwenden. Es betrifft grundsätzlich alle privaten Wirtschaftsakteure, die Produkte und /oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten. Eine Beschränkung auf bestimmte juristische Personen gibt es nicht, das BFSG gilt grundsätzlich auch für Vereine.

Müssen Vereine ihre Webseite barrierefrei gestalten?
Ob ein Verein zur digitalen Barrierefreiheit verpflichtet ist, hängt davon ab, welche Dienstleistungen oder Produkte auf der Webseite angeboten werden. Dies muss im Einzelfall geprüft werden. Bietet ein Verein kostenpflichtige Leistungen oder Funktionen an, die Verbraucher zum Abschluss eines entgeltlichen Vertrags anregen sollen, fällt er in den Anwendungsbereich des Gesetzes.

Unter welchen Voraussetzungen sind Vereine vom BFSG ausgenommen?
Unabhängig von den auf der Webseite angebotenen Dienstleistungen oder Produkten, sind Vereine mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz unter € 2 Millionen vom BFSG ausgenommen. Dabei zählen Vollzeitbeschäftigte als ganze Einheit, Teilzeitbeschäftigte anteilig und ehrenamtliche Mitarbeiter überhaupt nicht.

Es gibt zudem gute Argumente dafür, dass Vereine, die ihre Webseite nur zur Information oder zur Beantragung einer Mitgliedschaft gemäß Satzung nutzen, nicht unter das BFSG fallen. Die Zahlung von Mitgliedsbeiträgen, die auf Satzungsvorgaben basiert, gilt nicht als Verbrauchervertrag und fällt daher nicht in den Anwendungsbereich des BFSG.

Weitere Informationen unter:
https://deutsches-ehrenamt.de/vereinsrecht-fuehrung/vereinsrecht/verein-barrierefrei/#:~:text=Vereine%2C%20die%20auf%20ihren%20Webseiten%20Online%2DShops%20oder,28.%20Juni%202025%20eine%20barrierefreie%20Webseite%20bereitzustellen