Satzung und Grussworte

„HUDER MÖNCH“ – Ehren-Wanderpreis für „Kavaliere der Lüfte“

Originalsatzung: „Dieser Preis wird gestiftet, um die fliegerische Moral und Disziplin zu fördern und zu erhalten; auch um die persönliche Einsatzbereitschaft für unsere Aufgaben und Ziele anzuregen.“

Absatz 1:

  1. Der Preis kann jährlich verliehen werden für a) eine oder mehrere ideelle Leistungen für die Sportluftfahrt, b) technische und praktische Leistungen für die Sportluftfahrt, c) eine oder mehrere Leistungen im Sportflug.
  2. Der Preis geht nach 3-maliger Verleihung in den Besitz des Bewerbers über.
  3. Der Bewerberkreis soll vorrangig aus Mitgliedern des „Club der Flieger Oldenburg e.V.“ bestehen. – Dies gilt auch für einen Nachfolge-Verein.
  4. Der Preis kann, wenn ganz besondere Gründe vorliegen, auch an eine Persönlichkeit außerhalb des C.d.F. verliehen werden.

Absatz 2:

  1. Es ist ein WANDERBUCH anzulegen in dem diese Ausschreibung und das Verleihungsverfahren niedergelegt werden.
  2. Der Preis ist vom jeweiligen Inhaber dem Verleihungsausschuß auf Anforderung vor der Neuverleihung zur Verfügung zu stellen. Hiergegen wird eine Urkunde überreicht, aus der hervorgeht, daß der Flugkamerad im verflossenen Jahr Inhaber des Preises war.
  3. In Wanderbuch sind der jeweilige Inhaber und die Gründe für die Verleihung aufzuführen.
  4. Die für die Ehrung in Aussicht genommene Persönlichkeit soll charakterlich und kameradschaftlich qualifiziert sein.
  5. Berufsfliegerische oder geldlich honorierte Leistungen dürfen nicht bewertet werden.
  6. Bewerber dürfen dem Verleihungsausschuß nicht angehören.
  7. Die Entscheidungen des Verleihungsausschusses können rechtlich nicht angefochten werden.

Absatz 3: VERLEIHUNGSVERFAHREN

  1. Die ersten Mitglieder des Verleihungsausschusses werden durch den Stifter berufen.
  2. Der Verleihungsausschuß soll aus 5 Mitgliedern bestehen, einer davon übernimmt den Vorsitz und führt die Verwaltung.
  3. Ein Mitglied soll jedes Jahr ausscheiden und möglichst durch einen ehemaligen Preishalter ersetzt werden. Falls das nicht möglich ist, erfolgt Zuwahl durch die verbleibenden Mitglieder. Dieses Verfahren soll auch bei Verhinderung oder Ausscheiden eines Mitgliedes erfolgen. Tritt nicht ein Mitglied freiwillig zurück, so soll das Mitglied ausscheiden, das dem Ausschuß am längsten angehörte.
  4. Der Stifter ist weder Bewerber noch Mitglied im Verleihungsausschuß
  5. Der Verleihungsausschuß kann Vorschläge für einen Preisanwärter entgegen nehmen, braucht sie aber nicht befolgen.

Absatz 4:

  1. Der Stifter erwartet von allen Sportflugkameraden, daß die Entscheidungen des Preisverleihungsausschusses loyal hingenommen werden.
  2. Auf eine straffere Fassung der Ausschreibung wurde verzichtet, um dem Verleihungsausschuß einigen Spielraum zu lassen.
  3. Der Stifter behält sich eine Änderung dieser Bestimmungen vor. Ohne ihn kann der Ausschuß nur einstimmig eine Änderung beschließen, und das auch nur, wenn es dem Stifter selbst nicht möglich ist.

Absatz 5 – Form der Überreichung des Preises

  1. Die Übergabe des Preises soll in angemessener Form vor den Mitgliedern des Clubs und eingeführten Gästen erfolgen; z.B. auf einem Herrenabend in festlicher Kleidung, verbunden mit einem gemeinschaftlichen Essen.
  2. Der Ort wird vom Verleihungsausschuß bestimmt.

Absatz 6:

Es ist der Wunsch des Stifters, daß sich alle Luftsportler unserer Gemeinschaft als Anwärter auf eine Verleihung dieses Preises qualifizieren-, hiermit würde der Stiftungszweck erreicht werden

Zum Schluß danke ich allen Fliegerfreunden, die bereit sind, diesem Gedanken zu folgen.

 

 

 


Der Ausschuß, der den jeweiligen „Kavalier der Lüfte“ ermittelt, besteht derzeit aus den fünf Kavalieren, die in den vergangenen fünf Jahren zum „Kavalier der Lüfte“ ausgezeichnet wurden. Es ist ein rollierendes System.


GRUßWORT 1:

Der zielstrebige Plan des Clubs der Flieger, in der Nähe Oldenburgs einen Flugplatz zu schaffen, der sportlichen und wirtschaftlichen Aufgaben gleichermaßen gerecht wird, verdient Anerkennung und Förderung.

Der von Herrn Flugkapitän Gerd Achgelis gestiftete Wanderpreis für den „Kavalier der Lüfte“ unterstützt diese Bestrebungen auf liebenswürdige Weise und ist als Ehrung für besondere Verdienste und persönlichen Einsatz gedacht.

Oldenburg, den 17. November 1967


GRUßWORT 2:

Mit diesem Wanderpreis „Kavalier der Lüfte“ hat kein Geringerer als Stifter Gerd Achgelis ein Lücke in der Anerkennung besonderer Leistungen im Flugsport erkannt und gewürdigt.

Mögen viele herrvorragende Leistungen in der Luft als auch auf dem Boden auf den folgenden Seite ihre dankbare Anerkennung finden.

17. November 1967

 

 

 

 


GRUßWORT 3:

Unser Club-Kamerad Flugkapitän GERD ACHGELIS ist ein „Kavalier der Lüfte“ und vorbahltlos dazu berufen, von uns allen Leistungen im Sinne der Satzungen des Ehren-Wanderpreises zu fordern. Mögen sich alle Mitglieder des „CLUB DER FLIEGER“ zu Preisträgern qualifizieren, zum Wohle unseres Flugsportes und des guten Ansehens unseres Clubs.

Oldenburg, den 18. November 1967

Martin Kickler